Bitte beachten Sie, dass diese Stundensätze für Honorarabrechnungen nur gelten, wenn im Jahr nicht mehr als 10 Dienste geleistet werden.
Ab dem 11. Dienst ist seit 2019 ein Anstellungsvertrag verpflichtend!!
NEUE STUNDENSÄTZE AB NOVEMBER 2024 FÜR KIRCHENMUSIKER*INNEN, ORGELDIENST UND CHORLEITUNG
Vorherige Stundensätze (2023-10/2024):
Informationen zu Honorarverträgen und geringfügiger Beschäftigung des Landeskirchenamtes
FAHRTKOSTEN für nebenamtliche KirchenmusikerInnen gemäß ARR 732/1 § 47:
Erstattung ab dem 11. km, wenn die einfach Fahrt zwischen Wohnung und Einsatzort mehr als 10 km beträgt. Maximale Erstattung für 25 km.
STUNDENSÄTZE 2021/2022
Downloads
Formular Organistenabrechnung:
Werkbuch Gehörbildung
Prüfungsordnung und Leitfäden kleine und große Prüfung:
Wir empfehlen zur Vorbereitung das Werkbuch C-fit!, erhältlich bei: Strube Verlag: Alle Produkte